1. Geltungsbereich
Treuhandvision schliesst auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen Verträge mit Kunden, welche die Abacus Software der bei Treuhandvision verfügbaren AbaWeb-Abos mieten wollen (nachfolgend «Dienstleistung» genannt). Mit der Aufschaltung eines oder mehrerer AbaWeb-Abos kommt der Vertrag zwischen Treuhandvision und dem Vertragspartner zustande und der Kunde anerkennt gleichzeitig die vorliegenden AVB vorbehaltslos.
2. Nutzungsrecht
Gegenstand der Vereinbarung mit Kunden ist die Gewährung des Rechts zur Nutzung von festzulegenden Funktionen und Programmteilen der von Treuhandvision installierten Software Abacus über das Internet und der Speicherung von Daten des Kunden. Der Kunde erhält keine Rechte an Abacus einschliesslich der zugehörigen Unterlagen. Die Nutzungsvorschriften, der Funktionsumfang und die Leistungsbeschreibung von Abacus sind dem Benutzerhandbuch des Herstellers zu entnehmen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Nutzung einer bestimmten Fassung von Abacus/AbaWeb-Treuhand Abos. Im Weiteren gelten die Lizenzbestimmungen der Abacus Research AG, insbesondere die Endbenutzer-Lizenzvertrag für Abacus-Software. Treuhandvision ermöglicht technisch und organisatorisch den Austausch von Daten und Informationen. Die Dienstleistung wird im Browser des Kunden dargestellt. Der Browser bestimmt das Erscheinungsbild und auch die Funktionalität. Treuhandvision richtet für jeden vom Kunden bezeichneten Nutzer der Dienstleistung ein Account ein. Jeder Nutzer benötigt eine digitale ID. Um die Dienstleistung zur Nutzung freizuschalten, muss Treuhandvision der Abacus Software AG die zur digitalen SuisseID gehörende E-Mail-Adresse des jeweiligen Nutzers weiterleiten und hinterlegen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden. Soweit Treuhandvision kostenlose Zusatzleistungen zur Verfügung stellt, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Treuhandvision ist befugt, solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste jederzeit einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten.
3. Verfügbarkeit Dienstleistung
Treuhandvision gewährleistet nicht den jederzeitigen ordnungsgemässen Betrieb bzw. die ununterbrochene Nutzbarkeit bzw. Erreichbarkeit der Dienstleistung. Es besteht somit keine Haftung von Treuhandvision für Betriebsunterbrüche, insbesondere nicht für Unterbrüche aufgrund einer Störungsbehebung, Wartung, Umstellung der Infrastruktur oder Einführung neuer Technologien.
4. Verpflichtungen des Kunden
Der Kunde ist für die eigenen Hard- und Softwarekomponenten (inkl. Programme und PC-Konfiguration) sowie seinen Zugang zum Internet verantwortlich. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass bei der Nutzung der Dienstleistung sämtliche anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, diese AVB, allfällige Nutzungsvorschriften Dritter und allfällige zusätzliche Anweisungen von Treuhandvision eingehalten werden. Der Kunde ist für den Inhalt der Daten verantwortlich, die er oder zur Nutzung der Dienstleistung berechtigte Dritte an Treuhandvision übermitteln oder durch Treuhandvision bearbeiten lassen. Treuhandvision geht bei übermittelten Daten und Informationen davon aus, dass diese und allfällige darin enthaltene Darstellungen weder rechts- noch sittenwidrig sind und keine Rechte Dritter verletzen. Treuhandvision ist nicht verpflichtet, diese Voraussetzungen zu überprüfen. Der Kunde stellt Treuhandvision von allen Ansprüchen Dritter frei und hat Treuhandvision die Kosten zu ersetzen, die dieser infolge eines Verstosses entstehen. Der Kunde ist weiter verpflichtet, Treuhandvision alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verteidigung gegen solche Ansprüche zu liefern.
5. Nutzungsgebühren (Preise) und Zahlungsbedingungen
Der Kunde schuldet Treuhandvision eine einmalige Aufschaltungsgebühr für die Zugänglichmachung der Dienstleistung sowie wiederkehrende Nutzungsgebühren (zusammen „Gebühren“ genannt). Die anfallenden Abo-Gebühren werden halbjährlich verrechnet und sind innert 20 Tagen zur Zahlung fällig. Es gelten die jeweils aktuellen AbaWeb-Preise und Pauschalen gemäss Preisliste der Treuhandvision. Die Preise verstehen sich in CHF und exkl. MWST. Treuhandvision behält sich vor, die AbaWeb-Gebühren jederzeit anzupassen. Preisänderungen werden dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor Inkrafttreten im Voraus schriftlich per E-Mail mitgeteilt. Nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist befindet sich der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Der Kunde ist nicht berechtigt, Gebühren und Zinsen wegen Gewährleistungs-, Garantie- oder Haftungsansprüchen zurückzuhalten. Ebenso wird das Verrechnungsrecht des Kunden ausgeschlossen.
6. Supportleistungen
Nach Kundenwunsch und -bedarf bietet die Treuhandvision weitere Supportleistungen wie Einrichtungsarbeiten und Schulungen an. Diese Dienstleistungen werden separat zu den gültigen Honorarsätzen verrechnet.
7. Datenschutz, System- und Datensicherheit
Treuhandvision und die von ihr eingesetzten Hilfspersonen sind zur vertraulichen Behandlung von Daten verpflichtet.
Der Kunde bestätigt, dass er durch Treuhandvision auf die bestehenden Sicherheitsrisiken durch die Nutzung des Internets und von Internet-Techniken hingewiesen worden ist. Der Kunde hat für die Sicherheit der Systeme, Programme und Daten zu sorgen, die sich in seinem Einflussbereich befinden. Er wird Passwörter und Benutzernamen gegenüber Dritten geheim halten. Es wird vereinbart, dass jede Anmeldung mit dem zutreffenden Benutzernamen und Passwort als vom Kunden resp. den von ihm berechtigten Nutzern erfolgt betrachtet wird. Treuhandvision wird nach eigener Einschätzung geeignete, wirtschaftlich zumutbare Massnahmen ergreifen, um die in ihrem Verantwortungsbereich liegenden Dienste und Systeme gegen nicht autorisierte Zugriffe oder Angriffe von aussen nach dem aktuellen technischen Stand zu schützen. Dabei übernimmt Treuhandvision keine wie auch immer geartete Garantie- oder Gewährleistung für einen Schutz gegen nicht autorisierte Fremdeingriffe. Treuhandvision führt geplante Systemunterbrüche, z.B. Wartungsintervalle, während welchen es zu einer zeitweisen Nichtverfügbarkeit der Dienstleistung kommen kann, wenn möglich zu Randzeiten durch. Sie kann den Betrieb der Dienstleistung unterbrechen, wenn dies aus wichtigen Gründen notwendig ist (z.B. bei Störungen oder Gefahr von Missbrauch). Kunden entstehen dadurch keine Ansprüche auf Schadenersatz gegenüber Treuhandvision. Die Daten des Kunden, welche dieser auf dem Server von Treuhandvision hinterlegt resp. nutzt, werden von Treuhandvision unter Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt täglich (mit Ausnahme von Samstag, Sonntag sowie eidgenössischen und kantonalen Feiertagen) gesichert. Als Sicherungstechniken werden anerkannte Backup-Lösungen nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik gewählt. Diese werden für die Dauer von 2 Wochen aufbewahrt. Die Daten werden in der Schweiz gespeichert. Im Falle eines Verlusts stellt Treuhandvision verlorengegangene Daten von der neuesten verfügbaren Sicherung wieder her; zudem ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Daten nochmals und unentgeltlich an Treuhandvision zu übermitteln. Der Kunde weiss, dass Treuhandvision sämtliche ihr zugänglich gemachten Daten aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Daten werden von Treuhandvision während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert, bearbeitet und ausgewertet, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist. Treuhandvision wird keine Daten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Daten werden Dritten jedoch dann zugänglich gemacht, wenn Treuhandvision von Gesetzes wegen dazu verpflichtet ist. Weitere Informationen, die den Kunden oder sein Nutzungsverhalten betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Up- und Downloads) werden gespeichert, verarbeitet und von Treuhandvision zu statistischen Zwecken, zur Werbung und Marktforschung sowie zur bedarfsgerechten Gestaltung ihrer Leistungen verwendet. Treuhandvision kann Cookies verwenden und Anzeigen aufschalten.
8. Sistierung der Dienstleistung
Treuhandvision ist berechtigt, die vom Kunden genutzte Dienstleistung mit sofortiger Wirkung ganz oder auch nur teilweise auf seine Kosten zu sistieren, solange der Kunde in Zahlungsverzug ist oder andere vertragliche Pflichten trotz Abmahnung verletzt oder wenn es wahrscheinlich ist, dass die Nutzung der Dienstleistung durch den Kunden oder Daten des Kunden Rechte Dritter verletzen oder gegen Gesetz und gute Sitten verstossen oder diese gefährden. Eine Sistierung ist zudem möglich, wenn das Verhalten des Kunden in irgendeiner Weise das Betriebsverhalten der Server von Treuhandvision beeinträchtigt. Die Dauer der Sistierung richtet sich nach der Dauer der Abklärung, ob eine Rechtsverletzung vorliegt, der Dauer der Rechtsverletzung oder dem Streit mit dem Dritten über die Rechtsverletzung. Dem Kunden entstehen durch eine Sistierung keine Ansprüche auf Schadenersatz. Der Kunde bleibt auch während der Dauer der Sistierung zur Leistung der Nutzungsgebühren verpflichtet; zudem hat er für die Wiederaufschaltung eine Bearbeitungsgebühr zu leisten.
9. Aufbewahrung und Herausgabe von Daten
Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann von Treuhandvision jederzeit die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen Treuhandvision und dem Kunden und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Treuhandvision kann von Daten, die sie an den Kunden zurückgibt, Kopien anfertigen und zurückbehalten. Die Übermittlung der Daten erfolgt grundsätzlich über Internet. Für die rechtsgenügliche Archivierung der Daten und die Einhaltung von gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften ist der Kunde selbst verantwortlich.
10. Gewährleistung und Garantien
Treuhandvision leistet für mangelhafte Dienstleistung in ihrem Verantwortungsbereich durch Behebung des Mangels (Nachbesserung) Gewähr. Der Kunde hat Mängel sofort und unter einwandfreier Fehlerdokumentation zu reklamieren (Störungsmeldung). Der Kunde wird im Rahmen des Zumutbaren alle Massnahmen treffen, die eine Feststellung des Mangels oder von Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, vor Abgabe einer Störungsmeldung an Treuhandvision zunächst alle Fehlerquellen in seiner Risikosphäre, wie Endgeräte (Computer, Notebooks etc.), Datenkabelanbindungen etc., zu überprüfen und eine Fehlfunktion dieser Quellen auszuschliessen. Wenn ein Mangel nicht nachweislich Treuhandvision zuzuordnen ist, sind Treuhandvision die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Mängelbehebung zu üblichen Honoraransätzen zu vergüten. Gelingt es Treuhandvision nicht, den vertragsgemäss dokumentierten Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten Nachfrist von mindestens 30 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Eine Behebung eines Mangels durch den Kunden selbst oder durch den Beizug eines Dritten durch den Kunden wird ausgeschlossen. Die in der Anwenderdokumentation oder sonstigen Unterlagen enthaltenen technischen Daten, Spezifikationen und Leistungsbeschreibungen betreffend die Dienstleistung stellen keine Garantien und Gewährleistungen von Treuhandvision dar. Treuhandvision gibt insbesondere keine wie auch immer geartete Zusage über die Funktionsfähigkeit oder sonstige Wirtschaftlichkeit oder Vorteilhaftigkeit der Dienstleistung und kann keine Gewähr dafür bieten, dass die Dienstleistung ununterbrochen und fehlerfrei in allen vom Kunden gewünschten Kombinationen mit beliebigen Daten, Informatiksystemen und anderen Programmen eingesetzt werden kann, noch dass durch die Korrektur eines Programmfehlers das Auftreten weiterer Programmfehler ausgeschlossen wird. Weitergehende Gewährleistungs- und Garantieansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen. Für Sach- und Rechtsmängel an Produkten und Updates gelten ausschliesslich die Gewährleistungen der Hersteller.
11. Haftung
Treuhandvision haftet für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden. Bei leichter Fahrlässigkeit besteht keine Haftpflicht. Für Schäden, die dem Kunden infolge von technischen Mängeln, Sicherheitsmängeln, Störungen von oder Eingriffe in die Einrichtungen von Drittunternehmen, mit denen Treuhandvision zusammenarbeitet oder von denen sie abhängig ist (z.B. Netzbetreiber), entstehen, lehnt Treuhandvision jede Haftung ab. Im Schadenfall ist die Haftung von Treuhandvision in jedem Fall auf den einfachen Betrag der vereinbarten jährlichen Nutzungsgebühr begrenzt. Die vorliegenden Haftungsbeschränkungen und der Haftungsausschluss gelten sowohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche. Soweit die Haftung von Treuhandvision ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung von Hilfspersonen. Haftungsansprüche verjähren nach Ablauf von sechs (6) Monaten seit ihrem Entstehen (absolute Verjährung).
12. Vertragsdauer und Kündigung
AbaWeb-Abos können nach Ablauf einer Mindestvertragsdauer von 12 Monaten im 1. Jahr, jeweils auf das Ende eines Quartals schriftlich gekündigt werden. Angebrochene Monate werden vollumfänglich verrechnet. Werden alle AbaWeb-Abos des Vertragspartners gekündigt, ist Treuhandvision berechtigt, ab dem Zeitpunkt des Nutzungsendes alle gespeicherten Daten zu löschen. Treuhandvision erstellt bei Nutzungsende auf Verlangen eine Datensicherung zuhanden des Vertragspartners. Diese Leistungen werden nach Aufwand von Treuhandvision in Rechnung gestellt. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Treuhandvision hat insbesondere das Recht zur fristlosen Kündigung, wenn der Kunde:
Löst Treuhandvision den Vertrag fristlos auf, bleibt die Zahlungspflicht des Kunden davon unberührt, d.h. allfällige offene Gebühren sind noch zu entrichten.
13. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Teile dieser AVB ungültig sein oder werden, behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit. In einem solchen Fall sind diese durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die eine gutgläubige Partei als ausreichenden wirtschaftlichen Ersatz für die ungültige Bestimmung ansehen würde. Treuhandvision behält sich die jederzeitige Änderung dieser vorliegenden AVB ausdrücklich vor. Die neuen Bedingungen werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt. Anwendbar ist schweizerisches Recht unter Ausschluss von Staatsvertragsrecht und Kollisionsrecht (IPRG). Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen und ausschliesslicher Gerichtsstand ist St. Gallen.
Stand: März 2020